1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz als AGB bezeichnet) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Anna Winkler und Maximilian Eisl, als Inhaber der Eisl & Winkler Vermietungsgemeinschaft, Au 81, 5360 St. Wolfgang, als Betreiber der Privatvermietung Balthasar Volcano in Au 81, 5360 St. Wolfgang, im Folgenden kurz als Privatvermieter bezeichnet, und dem Vertragspartner der Privatvermieter im Rahmen der Überlassung von deren Ferienwohnungen, im Folgenden kurz als Gast bezeichnet (Ferienwohnungsüberlassungsvertrag). Als Gast gilt im Folgenden derjenige, der für einen oder andere eine Ferienwohnung bucht, derjenige der selbst für sich und andere eine Ferienwohnung bucht sowie sämtliche aufgrund von Buchungen berechtigte Nutzer der Ferienwohnungen. Mit der Buchung bzw. mit der Anfrage zur Reservierung einer Ferienwohnung erkennt der Gast die AGB als verbindlich an.
1.2. Die Leistungen der Privatvermieter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB in der jeweils geltenden Fassung. Anderslautende Geschäftsbedingungen von Gästen werden nur akzeptiert, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich verbindlich zugestimmt wurde.
1.3. Die Privatvermieter können die AGB jederzeit ändern. Bestehende Gäste werden davon informiert. Die Zustimmung zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Gast weiterhin mit den Privatvermietern kontrahiert.
1.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.5. Sofern diese AGB das Erfordernis der Schriftform vorsehen, wird diesem generell durch eine E-Mail entsprochen.
2.1. Alle Angaben zu Leistungen und Preisen auf der Website der Privatvermieter sowie im Rahmen des Buchungsvorganges sind unverbindlich.
2.2. Eine Reservierung/Buchung einer Ferienwohnung und somit ein Vertragsabschluss ist wie folgt möglich:
2.2.1. Über die Website der Privatvermieter erfolgt eine verbindliche Buchung eines Zimmers (durch „Anklicken“ des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“) und gleichzeitiger Anzahlung, wodurch das Vertragsverhältnis zustande kommt. Nach dieser Onlinebuchung wird 3 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin ein Zugangscode übermittelt, der für das Öffnen der einzelnen Ferienwohnungen bzw. für den Haupteingang benötigt wird.
2.2.2. Über die Website der Privatmieter sind auch Buchungsanfragen möglich. Hierauf erhält der Gast zunächst eine Empfangsbestätigung. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Sie dient lediglich der Information des Gastes, dass die Anfrage bei den Privatvermietern eingegangen ist. Der Gast ist verpflichtet, offensichtliche Fehler in der Empfangsbestätigung sowie Abweichungen zwischen der Anfrage und der Empfangsbestätigung unverzüglich mitzuteilen. In der Folge erhält der Gast gegebenenfalls ein unverbindliches Angebot mit Angaben über den Preis und Zahlungskonditionen für die Nutzung einer Ferienwohnung für einen bestimmten Zeitraum. Darauf kann vom Gast per E-Mail ein entsprechendes Angebot an die Privatvermieter gerichtet werden, welches in der Folge von den Privatvermietern durch eine Buchungsbestätigung samt Zugangscode für den Zutritt zur Ferienwohnung bzw. für den Haupteingang, allenfalls unter der Bedingung der Leistung einer Anzahlung, angenommen werden kann.
2.2.3. Daneben sind Buchung direkt im Wege einer E-Mail Korrespondenz oder über externe Buchungsplattformen möglich.
2.3. Der Gast ist verpflichtet, die in den Formularen vorgesehenen Felder bzw. Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Eine Buchung ist nur möglich, wenn alle in den Formularen enthaltenen Pflichtfelder ausgefüllt sind.
2.4. Sofern nichts anderes erklärt wird, schließt der Gast den Vertrag auch hinsichtlich der seiner Mitreisenden im eigenen Namen und ist somit für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten persönlich verantwortlich. Im Übrigen gilt eine solidarische Haftung für sämtliche Verpflichtungen des Gastes und seiner Mitreisenden oder derjenigen Gäste für die er die Buchung vornimmt. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er den Privatvermietern gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Zweifelsfall haftet der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. Die Ferienwohnung berechtigt in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der AGB.
2.5. Mit Aufgabe der Buchung/Anfrage versichert der Gast, dass dieser älter als 18 Jahre ist.
2.6. Die Privatvermieter behalten sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Privatvermieter zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten.
3.2. Es werden nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungsweisen akzeptiert.
3.3. Rechnungen der Privatvermieter sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
3.4. Die Preise können von den Privatvermietern dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Leistung der Privatvermieter oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Privatvermieter dem zustimmen.
3.5. Die Privatvermieter sind berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung/Anzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Diese gelten als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
3.6. Der Gast ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die Privatvermieter mit dem Entgelt für die Ferienwohnung aufzurechnen. Dieses Kompensationsverbot gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Privatvermieter oder für solche Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag stehen und die gerichtlich festgestellt oder von den Privatvermietern ausdrücklich anerkannt worden sind.
4.1. Der Gast hat das Recht, so die Privatvermieter keine andere Bezugszeit anbieten, die gebuchte Ferienwohnung zwischen 15:00 Uhr und 18.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Wenn der Anreisetermin bis 18:00 nicht eingehalten werden kann, kann am Folgetag ohne Kostenersatz von 8:00 Uhr bis 10.00 Uhr angereist werden.
4.2. Der Gast verpflichtet sich, den Privatvermietern bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie sonstige Dokumente, deren Einsicht durch die Privatvermieter gesetzlich vorgeschrieben sind (etwa Impf- oder Testnachweis), vorzulegen.
4.3. Die gebuchte Ferienwohnung ist durch den Gast am Tag der vereinbarten Abreise bis 10:15 Uhr freizumachen. Die Privatvermieter sind berechtigt, zusätzliche Beträge in Rechnung zu stellen, wenn die Ferienwohnung nicht fristgerecht freigemacht ist. Eine spätere Abreise bzw. Freimachen der Ferienwohnung ist nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis möglich. Eine allfällige Anfrage ist vom Gast mindestens 1 Tag vor Abreise zu stellen.
4.4. Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Anreise steht dem Gast keine Rückerstattung zu.
4.5. Die Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr sind vom Gast einzuhalten.
4.6. Während der Abwesenheit von der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, alle Fenster und Türen fest zu verschließen.
4.7. Die Ferienwohnung darf nur von den vom Gast angegebenen Personen bewohnt werden.
5.1. Ein Rücktritt von der Buchung einer Ferienwohnung durch einseitige Erklärung des Gastes ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
5.2. Ein Rücktritt von der Buchung sämtlicher Ferienwohnungen der Privatvermieter durch einseitige Erklärung des Gastes ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
5.3. Die Privatvermieter empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6.1. Die Privatvermieter können dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die gebuchte Ferienwohnung unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
7.1. Der Gast haftet dem Privatvermieter gegenüber für jeden Schaden, den er oder sonstige ihm zurechenbare Personen verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen der Privatvermieter, die diese gegenüber Dritten zu erbringen haben. Gegenüber Schäden Dritter hat der Gast die Privatvermieter schad- und klaglos zu halten.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, den Privatvermietern die Ferienwohnung bei Beendigung des Aufenthaltes in dem Zustand zurückzustellen, in dem sie von ihm übernommen wurde. Fehlende bzw. nicht funktionsfähige Einrichtungs- oder Hausratsgegenstände sind vom Gast in Form eines Schadenersatzbetrages zu ersetzen.
7.3. Zu Beweiszwecken wird von den Privatvermietern vor der Anreise und nach der Abreise des Gastes eine Fotodokumentation über den Zustand der gebuchten Ferienwohnung erstellt.
7.4. Im Übrigen haftet der Gast für durch sein Verhalten unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, die Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese von ihm oder ihm zurechenbaren Personen verunreinigt oder beschädigt wurden, sowie dafür, dass die Ferienwohnung durch ein Verhalten von ihm oder ihm zurechenbaren Personen für die Tage nach seinem Aufenthalt aufgrund von Reinigungsoder Reparaturarbeiten nicht in Anspruch genommen werden kann.
7.5. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung der Privatvermieter für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
7.6. Ist der Gast ein Konsument, wird die Haftung der Privatvermieter für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
7.7. Die Höhe einer allfälligen Haftung der Privatvermieter ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
7.8. Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Privatvermieter. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Privatvermieter abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte, wird die Haftung der Privatvermieter oder ihrer Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen, wenn der Gast ein Konsument ist. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Punkt 7.5. – 7.7.
8.1. Die Anwesenheit von Haustieren des Gastes kann im Buchungsverlauf über die Website der Privatvermieter als zusätzliche Leistung gegen eine gesonderte Vergütung gebucht werden.
8.2. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Im Übrigen hat der Gast über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Privatvermieter zu erbringen.
8.3. Der Gast haftet den Privatvermietern für den Schaden, den mitgebrachte Tiere den Privatvermietern anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen der Privatvermieter, die diese gegenüber Dritten zu erbringen haben. Gegenüber Schäden Dritter hat der Gast die Privatvermieter schad- und klaglos zu halten.
9.1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
9.2. Reist der Gast vorzeitig ab, so sind die Privatvermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Die Privatvermieter werden in Abzug bringen, was sie sich infolge der Nichtinanspruchnahme erspart oder durch anderweitige Vermietung erhalten haben. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn die Ferienwohnungen im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast gebuchten Ferienwohnung vollständig ausgelastet sind und die Ferienwohnung auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast.
9.3. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit den Privatvermietern.
9.4. Die Privatvermieter sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast – von der Ferienwohnung bzw. den allgemeinen Flächen einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht – durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, den Privatvermietern oder den ihnen zurechenbaren Personen das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht – von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird – die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt – zusätzliche Personen ohne vorherige Absprache in die Ferienwohnung aufnimmt; im Übrigen sind die Privatvermieter für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung berechtigt einen angemessenen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen
9.5. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen, etc.) unmöglich wird, können die Privatvermieter den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder die Privatvermieter von ihrer Pflicht befreit sind. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Gastes sind ausgeschlossen.
10.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Ferienwohnungen gelegen sind.
10.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz der Privatvermieter, wobei die Privatvermieter überdies berechtigt sind, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
10.4. Wurde der Vertrag mit einem Gast, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
10.5. Wurde der Vertrag mit einem Gast, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Gültigkeit des Restes dieser AGB davon unberührt. Die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen werden in diesem Fall durch solche gültigen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, welche dem Zweck der zu ersetzenden rechtlich und wirtschaftlich am Nächsten kommen.
11.2. Diese AGB sind auf der Website der Privatvermieter abrufbar. Zudem kann dieses Dokument ausgedruckt oder gespeichert werden. Der Gast kann auch zusätzlich die AGB sowie die Daten der Bestellung archivieren, indem er entweder die AGB herunterlädt und die auf der letzten Seite des Bestellablaufs zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen des Browsers speichert.
Bei Beschwerden stehen die Privatvermieter (email: info@balthasar-volcano.at) zur Verfügung. Die Privatvermieter beteiligen sich nicht an einem System zur alternativen Streitschlichtung. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind die Privatvermieter nicht verpflichtet und nicht bereit.
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